FAQ

FAQ

Ich habe Zahnschmerzen, kann ich sofort vorbei kommen?

Selbstverständlich können Sie bei akuten Beschwerden auch sofort unsere Zahnarztpraxis 
aufsuchen. Allerdings müssen Sie Wartezeit einkalkulieren. Davon ausgenommen sind Unfälle wie 
ausgeschlagene Zähne bei Kindern oder ganz akute Notfälle.
Am besten rufen Sie auch bei akuten Schmerzen kurz an (Tel. 04172 – 98 83 54), spätestens bevor 
Sie sich auf den Weg machen. Dann können wir uns organisatorisch darauf vorbereiten.

Wie oft muss ich zur Kontrolle zum Zahnarzt?

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen ihren Versicherten zweimal im Jahr („einmal pro Halbjahr 
mit einem Mindestabstand von 4 Monaten) eine umfassende Kontrolle der Zähne und der 
Mundhöhle.
Wir empfehlen Ihnen unabhängig von Versicherung und Kosten je nach individueller Situation, 
Ihren Wünschen und Ihrem persönlichen Karies- oder Parodontoserisiko ein Kontrollintervall 
zwischen 2 und 12 Monaten. Eine pauschale Empfehlung ist schwer zu geben. Bei völlig gesunden 
Zähnen und intaktem Zahnfleisch sollte mindestens zweimal jährlich kontrolliert und einmal 
jährlich professionell gereinigt werden.

Was ist eine Professionelle Zahnreinigung (PZR)?

Bei einer professionellen Zahnreinigung werden zunächst die Zähne und das Zahnfleisch untersucht. Dann werden Plaque, Zahnstein und evtl. Konkrement entfernt. Besondere Beachtung 
findet dabei die gründliche Reinigung der Zahnzwischenräume, sowie – falls vorhanden – die 
Reinigung schwer zugänglicher Stellen bei festsitzendem Zahnersatz. Bakterielle Beläge an Zähnen 
und in Zahnzwischenräumen können Mundgeruch (Halitosis) verursachen. Verfärbungen durch 
Genussmittel wie Kaffee, Tee, Zigaretten werden schonend entfernt. Eine abschließende 
Fluoridierung dient der Stärkung des Zahnschmelzes.
Damit Sie auch zu Hause diese kritischen Stellen säubern können, zeigen wir Ihnen individuell den 
Umgang und die Anwendung spezieller Hilfsmittel wie Zahnseide, Superfloss oder Zahnzwischenraumbürstchen.

Was bringt mir ein Bonusheft?

Es gibt zwei Gründe, warum Sie ein Bonusheft regelmäßig führen sollten: Es erinnert Sie daran, 
regelmäßig einen Kontrolltermin beim Zahnarzt wahrzunehmen und somit Mund- und 
Zahnerkrankungen vorzubeugen. Ein regelmäßig geführtes Bonusheft kann auch bares Geld wert 
sein. Das macht sich dann bemerkbar, wenn Zahnersatz – eine Krone, eine Brücke oder 
herausnehmbare Prothese – notwendig wird. Wenn regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt 
über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachgewiesen werden, erhöht sich der Festzuschuss 
zum Zahnersatz, und zwar um 20 Prozent. Können diese Kontrolluntersuchungen sogar über einen 
Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse um insgesamt 
30 Prozent erhöht.

Wie oft muss ich das Bonusheft abstempeln lassen?

Patienten, die älter als 18 Jahre sind, sollen nach der Bonusregelung wenigstens einmal in jedem 
Jahr zu einer Untersuchung beim Zahnarzt gewesen sein. Bei Kindern und Jugendlichen sind zwei 
Stempel pro Jahr erforderlich.

Was ist ein Heil- und Kostenplan?

Wenn Sie Zahnersatz benötigen, erstellen wir Ihnen einen so genannten Heil- und Kostenplan 
(HKP), der dokumentiert, wie die Behandlung aussehen soll und welche Kosten voraussichtlich 
entstehen. Er ist Grundlage für die Entscheidung der Krankenversicherung, wie hoch der Zuschuss 
für Sie ausfallen wird. In der Regel muss er vor Beginn der Behandlung Ihrer Krankenkasse 
vorgelegt und genehmigt werden.