FAQ
Ich habe Zahnschmerzen, kann ich sofort vorbei kommen?
Selbstverständlich können Sie bei akuten Beschwerden auch sofort unsere Zahnarztpraxis
aufsuchen. Allerdings müssen Sie Wartezeit einkalkulieren. Davon ausgenommen sind Unfälle wie
ausgeschlagene Zähne bei Kindern oder ganz akute Notfälle.
Am besten rufen Sie auch bei akuten Schmerzen kurz an (Tel. 04172 – 98 83 54), spätestens bevor
Sie sich auf den Weg machen. Dann können wir uns organisatorisch darauf vorbereiten.
Wie oft muss ich zur Kontrolle zum Zahnarzt?
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen ihren Versicherten zweimal im Jahr („einmal pro Halbjahr
mit einem Mindestabstand von 4 Monaten) eine umfassende Kontrolle der Zähne und der
Mundhöhle.
Wir empfehlen Ihnen unabhängig von Versicherung und Kosten je nach individueller Situation,
Ihren Wünschen und Ihrem persönlichen Karies- oder Parodontoserisiko ein Kontrollintervall
zwischen 2 und 12 Monaten. Eine pauschale Empfehlung ist schwer zu geben. Bei völlig gesunden
Zähnen und intaktem Zahnfleisch sollte mindestens zweimal jährlich kontrolliert und einmal
jährlich professionell gereinigt werden.
Was ist eine Professionelle Zahnreinigung (PZR)?
Bei einer professionellen Zahnreinigung werden zunächst die Zähne und das Zahnfleisch untersucht. Dann werden Plaque, Zahnstein und evtl. Konkrement entfernt. Besondere Beachtung
findet dabei die gründliche Reinigung der Zahnzwischenräume, sowie – falls vorhanden – die
Reinigung schwer zugänglicher Stellen bei festsitzendem Zahnersatz. Bakterielle Beläge an Zähnen
und in Zahnzwischenräumen können Mundgeruch (Halitosis) verursachen. Verfärbungen durch
Genussmittel wie Kaffee, Tee, Zigaretten werden schonend entfernt. Eine abschließende
Fluoridierung dient der Stärkung des Zahnschmelzes.
Damit Sie auch zu Hause diese kritischen Stellen säubern können, zeigen wir Ihnen individuell den
Umgang und die Anwendung spezieller Hilfsmittel wie Zahnseide, Superfloss oder Zahnzwischenraumbürstchen.
Was bringt mir ein Bonusheft?
Es gibt zwei Gründe, warum Sie ein Bonusheft regelmäßig führen sollten: Es erinnert Sie daran, regelmäßig einen Kontrolltermin beim Zahnarzt wahrzunehmen und somit Mund- und Zahnerkrankungen vorzubeugen. Ein regelmäßig geführtes Bonusheft kann auch bares Geld wert sein. Das macht sich dann bemerkbar, wenn Zahnersatz – eine Krone, eine Brücke oder herausnehmbare Prothese – notwendig wird. Wenn regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachgewiesen werden, erhöht sich der Festzuschuss zum Zahnersatz, und zwar um 20 Prozent. Können diese Kontrolluntersuchungen sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse um insgesamt 30 Prozent erhöht.
Wie oft muss ich das Bonusheft abstempeln lassen?
Patienten, die älter als 18 Jahre sind, sollen nach der Bonusregelung wenigstens einmal in jedem Jahr zu einer Untersuchung beim Zahnarzt gewesen sein. Bei Kindern und Jugendlichen sind zwei Stempel pro Jahr erforderlich.
Was ist ein Heil- und Kostenplan?
Wenn Sie Zahnersatz benötigen, erstellen wir Ihnen einen so genannten Heil- und Kostenplan (HKP), der dokumentiert, wie die Behandlung aussehen soll und welche Kosten voraussichtlich entstehen. Er ist Grundlage für die Entscheidung der Krankenversicherung, wie hoch der Zuschuss für Sie ausfallen wird. In der Regel muss er vor Beginn der Behandlung Ihrer Krankenkasse vorgelegt und genehmigt werden.